Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Getränke in Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer
Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.
Das Pfand umfasst alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen
aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter.
Ausgenommen sind:
- Getränkeverbundkartons
- Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
-
Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke
bestimmt sind und verwendet werden - die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten (mindestens 51% Milchanteil)
Nicht bepfandet werden auch Sirupe, da diese zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum
unmittelbaren Verzehr gedacht sind.
Nicht ausgenommen sind: "pflanzliche Milchsorten" (Sojamilch, Hafermilch etc).
Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo
gekennzeichnet.
Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
Auf der Packung ist das Pfandlogo abgebildet, der EAN-Code ist eindeutig zugeordnet und kann auch
mittels App gecheckt werden.
In der Übergangsfrist bis 31.März 2025 dürfen Produkte abgefüllt werden, die noch nicht am Pfandsystem teilnehmen. Diese Produkte tragen kein Pfandlogo und werden ohne Einhebung eines Pfands verkauft.
Der Verkauf dieser Produkte ist bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes gestattet.
Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.
Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein.
Bitte alle Verpackungen, die nicht bepfandet sind, in den bestehenden Sammelsystemen entsorgen und
nicht in den Restmüll werfen.
Ab 1. 1. 2025 wird die Firma Lyreco die Getränkebestände in Einwegverpackungen weiterverkaufen und je nach aktuellem Zustand des Lagers auf den Verkauf von Getränken in vorfrankierten Einwegverpackungen umstellen. Für solche Getränke wird ein Pfand erhoben, dessen Höhe nach dem Einlegen des Produkts in den Warenkorb angezeigt wird (z.B. bei Verkauf von Wasser in einer Packung von 6 Stück beträgt die Höhe des Pfands pro Packung 1,50 EUR).
Das Unternehmen Lyreco als Lieferant ist nicht verpflichtet die Getränkeverpackungen zurücknehmen.
Wenn die Rücknahme in plombierten Säcken über Lieferpartner oder direkt über Recycling Pfand Österreich erfolgen soll, müssen Sie sich zunächst im EWP-Portal auf der Recycling Pfand Österreich Webseite registrieren (hellgrüner Button oben rechts). Anschließend unterzeichnen Sie einen Rücknehmervertrag und können plombierte Säcke bestellen, die Ihnen eindeutig zugeordnet werden.
https://www.recycling-pfand.at/ruecknehmer.html
Aktualisierungen einzelner Produkte (ohne Einwegpfand/mit Einwegpfand) werden auf der Website
www.lyreco.at verfügbar sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.recycling-pfand.at .