Als Unternehmen, das Einweggetränkeverpackungen verkauft, gehört zu unserem Service auch die Rücknahme der leeren Einwegpfandartikel. Diese Regelungen gelten bundesweit und werden von der Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) organisiert. Die DPG legt die Rahmenbedingungen für die Pfandpflicht auf fast alle Einweg-Getränkeverpackungen fest. Dazu möchten wir Ihnen den Hintergrund des Pfandsystems kurz erklären:
Was ist die DPG?
Die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH wurde gegründet, um ein einheitliches, zuverlässiges Einwegpfandsystem zu betreiben. Sie stellt sicher, dass der Pfandkreislauf reibungslos funktioniert, von der Rückgabe bis zur Erstattung.
Warum gibt es Einwegpfand?
Seit 2019 schreibt das Verpackungsgesetz vor auf alle Einweggetränkeverpackungen ein Pfand i.H.v. 0,25 EUR zu erheben. Ziel ist es, Verpackungen in den Materialkreislauf zurückzuführen und damit die Umwelt zu entlasten.
Wie funktioniert das System?
Alle Einwegpfandartikel tragen die geschützte DPG‑Markierung. Nach der Rückgabe über Automaten oder Zählstellen gelangen die Verpackungen zurück in den Recyclingprozess. Verbraucher erhalten das Pfand vollständig zurück.
Wie erfolgt die Abholung der leeren Pfandflaschen?
Wie verpacke ich die Pfandflaschen zur Abholung?
Wie erhalte ich die Gutschrift über den Pfandbetrag?